Wie überall bedarf auch auf den Balearen die Bebauung, Veränderungen an Gebäuden, der Abriss oder andere Dinge einer Genehmigung durch die lokalen Behörden (Licencia). Die Behörde prüft das Vorhaben, gleicht es mit möglichen vorhandenen Bebauungs- oder Flächennutzungsplänen ab (Artikel 242, 1 Ley del suelo) und erteilt dann - bei guter Vorarbeit und Kenntnis der Vorgaben und Gesetze - die Genehmigung. Eine Ablehnung eines Antrages muss die Behörde immer begründen.
Eine Baugenehmigung für einen Neubau wird übrigens nur dann erteilt, wenn es sich bei dem Grundstück um Bauland handelt. Und es gibt weitere Prüfungsinstitutionen wie z.B. die Architektenkammer, die Gemeinde und auf den Balearen auch der jeweilige Inselrat (Consell Insular).
Wir kümmern uns um diese Dinge und halten Ihnen den Rücken frei.